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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.12.1991 - 1 Ws 619/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1489
OLG Hamm, 03.12.1991 - 1 Ws 619/91 (https://dejure.org/1991,1489)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.12.1991 - 1 Ws 619/91 (https://dejure.org/1991,1489)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Dezember 1991 - 1 Ws 619/91 (https://dejure.org/1991,1489)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeitsanforderungen an den Inhalt eines Klageerzwingungsantrags; Darlegungspflicht des Antragstellers hinsichtlich der Einhaltung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 250
  • NStZ 1992, 555 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.03.1988 - 2 BvR 1511/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.1991 - 1 Ws 619/91
    3. Kammer des 2. Senats Beschluß vom 14.3.1988 - 2 BvR 1511/87 -).
  • BVerfG, 26.10.1978 - 2 BvR 684/78

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.1991 - 1 Ws 619/91
    Diese Bestimmung ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung durchweg dahingehend ausgelegt worden, daß das Vorbringen in der Antragsschrift so vollständig sein muß, daß der Senat in die Lage versetzt ist, ohne Rückgriff auf die Akten der Staatsanwaltschaft eine Schlüssigkeitsprüfung hinsichtlich der Erfolgsaussicht des Antrags auf Erhebung der öffentlichen Klage in formeller und materieller Hinsicht vorzunehmen(Löwe-Rosenberg-Rieß , StPO, 24.Auflage, § 172 Rdn.143; Kleinknecht/Meyer/Goßner, StPO, 40. Auflage, § 172 Rdn. 27, OLG Karlsruhe MDR 1982, 953 m. w. N.; vgl. auch BVerfG, Vorprüfungsausschuß, Beschluß vom 26.10.1978 - 2 BvR 684/78, NJW.
  • OLG Karlsruhe, 13.05.1982 - 4 Ws 50/82

    Inhaltliche Anforderungen an den Antrag im Klageerzwingungsverfahren,

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.1991 - 1 Ws 619/91
    Diese Bestimmung ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung durchweg dahingehend ausgelegt worden, daß das Vorbringen in der Antragsschrift so vollständig sein muß, daß der Senat in die Lage versetzt ist, ohne Rückgriff auf die Akten der Staatsanwaltschaft eine Schlüssigkeitsprüfung hinsichtlich der Erfolgsaussicht des Antrags auf Erhebung der öffentlichen Klage in formeller und materieller Hinsicht vorzunehmen(Löwe-Rosenberg-Rieß , StPO, 24.Auflage, § 172 Rdn.143; Kleinknecht/Meyer/Goßner, StPO, 40. Auflage, § 172 Rdn. 27, OLG Karlsruhe MDR 1982, 953 m. w. N.; vgl. auch BVerfG, Vorprüfungsausschuß, Beschluß vom 26.10.1978 - 2 BvR 684/78, NJW.
  • OLG Hamburg, 03.12.1987 - 3 Ws 76/87
    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.1991 - 1 Ws 619/91
    Allerdings betrachtet er es im Anschluß an die Entscheidung des OLG Hamburg vom 3.12.1987 (MDR 1988, 518) als ausreichend, wenn dargelegt wird, daß die Beschwerdeschrift zu einem Zeitpunkt abgesandt worden ist, der die Annahme rechtfertigt, daß die Frist des § 172 Abs. 1 StPO gewahrt ist (Senatsbeschluß a.a.O.), der Antragsteller also mitteilt, er habe die Beschwerdeschrift zu einem Zeitpunkt zur Post gegeben, die rechtzeitigen Zugang bei der Staatsanwaltschaft gemäß § 270 Abs. 2 Satz 2 ZPO vermuten läßt (OLG Hamburg a.a.O.).
  • OLG Celle, 26.07.1989 - 1 Ws 174/89
    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.1991 - 1 Ws 619/91
    Das OLG Celle, das eine abweichende Ansicht vertritt (NdsRpfl. 1989, 262) meint zwar, die Einhaltung der Fristen ergebe sich unschwer aus den Vorgängen der Staatsanwaltschaft, welche diese immer vorlege (§ 173 Abs. 1 StPO).
  • OLG Hamm, 09.10.2014 - 4 Ws 227/14

    Parteiverrat bei Vertretung mehrerer Kläger mit sich auseinander entwickelnden

    Vorraussetzung dafür ist, dass der Antragsteller die Einhaltung der Beschwerdefrist gem. § 172 Abs. 1 S. 1 StPO in tatsächlicher Hinsicht darlegt (OLG Hamm, Beschluss vom 3. Dezember 1991 - Az. 1 Ws 619/91 - juris).
  • OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 436/02

    Klageerzwingungsverfahren, Anforderungen an die Antragsbegründung, Darlegung der

    Das Vorbringen in der Antragsschrift hat so vollständig zu sein, dass der Senat in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft - und gegebenenfalls Beiakten sowie Anlagen - eine Schlüssigkeitsprüfung hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Antrags auf Erhebung der öffentlichen Klage in formeller und materieller Hinsicht vorzunehmen (OLG Hamm, NStZ 1992, 250; 3.Senat, Beschluss vom 15.Oktober 1996 in 3 Ws 511/96 OLG Hamm - Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 172 Rn. 27) und zu beurteilen, ob der gegen die Staatsanwaltschaft erhobene Vorwurf zutrifft, sie habe als Institution der Rechtspflege durch die Einstellung des Verfahrens das Legalitätsprinzip des § 152 Abs. 2 StPO verletzt.

    Insoweit genügt das Vorbringen des Antragstellers, er habe die Beschwerdeschrift zu einem Zeitpunkt zur Post gegeben, der rechtzeitigen Zugang bei der Staatsanwaltschaft gemäß § 270 Abs. 2 S.2 ZPO vermuten lässt (OLG Hamm, NStZ 1992, 250; 3. Senat, Beschluss vom 15. Oktober 1996 in 3 Ws 511/96 OLG Hamm sowie Beschluss vom 26. März 1998 in 3 Ws 105/98 OLG Hamm).

  • OLG Koblenz, 12.07.2001 - 2 Ws 580/01

    Vorschaltbeschwerde, Beschwerdefrist, Einhaltung, Klageerzwingung,

    Von dieser Angabe, die aus Gründen der Klarheit und Sicherheit grundsätzlich in der Antragsschrift enthalten sein sollte, kann nur dann abgesehen werden, wenn sich auch ohne sie anhand der näheren Umstände des Falles die Einhaltung der Beschwerdefrist aufdrängt (vgl. OLG Hamm in VRS 98, 435) oder wenn deren Wahrung bei lebensnaher Betrachtung zumindest naheliegt (vgl. BVerfG in NJW 1993, 382 und Beschluss vom 18. Februar 1999 - 2 BvR 1201/98; OLG Hamm in NStZ 1992, 250).

    Erst dann ergibt sich die Frage der Überprüfung der vorgetragenen Formerfordernisse anhand der zu diesem Zwecke beizuziehenden staatsanwaltlichen Vorgänge (vgl. OLG Hamm in NStZ 1992, 250).

  • OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 434/02

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, erforderlicher Umfang der Begründung,

    Das Vorbringen in der Antragsschrift hat so vollständig zu sein, dass der Senat in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft - und gegebenenfalls Beiakten sowie Anlagen - eine Schlüssigkeitsprüfung hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Antrags auf Erhebung der öffentlichen Klage in formeller und materieller Hinsicht vorzunehmen (OLG Hamm, NStZ 1992, 250; 3.Senat, Beschluss vom 15.Oktober 1996 in 3 Ws 511/96 OLG Hamm - Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.) und zu beurteilen, ob der gegen die Staatsanwaltschaft erhobene Vorwurf zutrifft, sie habe als Institution der Rechtspflege durch die Einstellung des Verfahrens das Legalitätsprinzip des § 152 Abs. 2 StPO verletzt.

    Weiterhin muss der Antragsteller die Einhaltung der Fristen für die Vorschaltbeschwerde nach § 172 Abs. 1 StPO im einzelnen darlegen (OLG Hamm NStZ 1992, 250; OLG Düsseldorf, StraFo 2000, 22; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2000, 113; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.0., § 172 Rn. 27).

  • VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03

    Anforderungen an einen Verstoß gegen das in der sächsischen Verfassung verankerte

    Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschlüsse vom 23. Oktober 1996 - 1 Ws 308/96 - und 27. November 1996 - 1 Ws 296/96) auch die Mitteilung der Tatsachen erforderlich, aus denen sich ohne Rückgriffe auf die Ermittlungsakten oder sonstige dem Antrag lediglich beigefügte Schriftstücke die Wahrung der in § 172 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 StPO geregelten zwingenden gesetzlichen Fristen ergibt (ebenso KG JR 1989, 286; OLG Düsseldorf VRS 84, 450; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 520; OLG Hamm NStZ 1992, 250; weiter siehe Schmid, a.a.O. Rn. 38 a.E.; Lutz Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 27 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 6/03

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, erforderlicher Umfang der Begründung,

    Das Vorbringen in der Antragsschrift hat so vollständig zu sein, dass der Senat in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft - und gegebenenfalls Beiakten sowie Anlagen - eine Schlüssigkeitsprüfung hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Antrags auf Erhebung der öffentlichen Klage in formeller und materieller Hinsicht vorzunehmen (OLG Hamm, NStZ 1992, 250; 3.Senat, Beschluss vom 15.Oktober 1996 in 3 Ws 511/96 OLG Hamm - Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.) und zu beurteilen, ob der gegen die Staatsanwaltschaft erhobene Vorwurf zutrifft, sie habe als Institution der Rechtspflege durch die Einstellung des Verfahrens das Legalitätsprinzip des § 152 Abs. 2 StPO verletzt.

    Weiterhin muss der Antragsteller die Einhaltung der Fristen für die Vorschaltbeschwerde nach § 172 Abs. 1 StPO im einzelnen darlegen (OLG Hamm NStZ 1992, 250; OLG Düsseldorf, StraFo 2000, 22; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2000, 113; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.0., § 172 Rn. 27).

  • OLG Hamm, 05.05.2020 - 5 Ws 465/19

    Strenge Anforderungen an den Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Pflicht zur

    Es sind zumindest jeweils das Zugangsdatum und das Datum der Absendung der Beschwerde für die Bescheide mitzuteilen (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 2009, 245; OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2000, 113; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1998, 365; OLG Hamm, NStZ 1992, 250; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 172, Rdnr. 26 ff.; BVerfG, NStZ-RR 2005, 176; vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 15. März 2018 in III-5 Ws 3/18, vom 5. September 2017 in III-5 Ws 356/17 und vom 28. Februar 2017 in III-5 Ws 264/16 jeweils m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2011 - 4 RBs 33/11

    Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag

    Die Sachdarstellung muss jedenfalls die für die Fristwahrung maßgeblichen Umstände wiedergeben, die im Wissen des Antragstellers stehen (vgl. OLG Hamm NStZ 1992, 250; OLG Hamburg MDR 1988, 518).
  • OLG Celle, 16.04.1997 - 3 Ws 95/97

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Maßgeblichkeit der Angabe von Tatsachen und

    Nach einhellig vertretener Auffassung in der Rechtsprechung ist hierzu eine in sich geschlossene und aus sich heraus verständliche Darstellung des Sachverhalts erforderlich, aus dem sich der dem Beschuldigten zur Last gelegte Straftatbestand ergibt und der bei Unterstellung hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigen würde (vgl. Senatsbeschluß NStZ 1988, 568; OLG Hamm NStZ 1992, 250; KK-Wache/Schmid, StPO, 3. Aufl., Rdnrn. 34 ff. zu § 172; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., Rdnr. 27 zu § 172, jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2006 - 2 Ws 170/05

    Klageerzwingungsverfahren: Anforderungen an den Antrag auf gerichtliche

    Diese Tendenz der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist von Stoffers in einer Anmerkung zu der Entscheidung vom 16.4.1992 (NStZ 1993, Hefte 10, Seite 497 ff.) und von Asber in einer Anmerkung zu der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, Beschl. v. 3.12.1991 - 1 Ws 619/91 - , (abgedruckt in NStZ 1992, Heft 11, S. 555 ff.) ausdrücklich begrüßt worden.
  • OLG Hamm, 12.05.1997 - 2 Ws 68/97
  • OLG Hamm, 26.03.1998 - 3 Ws 105/98

    Klageerzwingungsverfahren, Mitteilung der Beschwerdefrist, Unzulässigkeit

  • OLG Hamm, 20.05.1999 - 5 Ws 121/99

    Klageerzwingungsverfahren, Mitteilung der Fristen, Antragsfrist, Frist,

  • OLG Hamm, 28.07.1998 - 3 Ws 270/98

    Darlegung der Beschwerdefrist, mehrmalige Einstellung, Ermittlungsverfahren,

  • OLG Hamm, 18.06.1998 - 3 Ws 209/98

    Klageerzwingungsverfahren, Unzulässigkeit, Wahrung der zweiwöchigen

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Rechtsprechung
   BGH, 12.08.1992 - 3 StR 332/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4086
BGH, 12.08.1992 - 3 StR 332/92 (https://dejure.org/1992,4086)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1992 - 3 StR 332/92 (https://dejure.org/1992,4086)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1992 - 3 StR 332/92 (https://dejure.org/1992,4086)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben - Betäubungsmittel - Drogen - Vortäuschen einer Straftat - Nachtragsanklage - Verurteilung wegen Vortäuschen

  • rechtsportal.de

    StPO § 264 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 555
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.04.1992 - 3 StR 74/92

    Gesamterfolg - Tateinheit - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Drogen -

    Auszug aus BGH, 12.08.1992 - 3 StR 332/92
    Ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts ist lediglich zu bemerken, daß der Angeklagte durch die fehlerhafte Annahme (vgl. BGH NStZ 92, 389), von Mitte 1990 bis Mitte 1991 in mindestens 20 Einzelakten "fortgesetzt" Haschisch zum Eigenverbrauch erworben zu haben, nicht beschwert ist.
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Rechtsprechung
   BGH, 15.07.1992 - 2 StR 305/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4883
BGH, 15.07.1992 - 2 StR 305/92 (https://dejure.org/1992,4883)
BGH, Entscheidung vom 15.07.1992 - 2 StR 305/92 (https://dejure.org/1992,4883)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 1992 - 2 StR 305/92 (https://dejure.org/1992,4883)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Übergabe eines Revisionseinlegungsschreibens eines Inhaftierten bei der Justizvollzugsanstalt am letzten Tag der Revisionsfrist als schuldhafte Fristversäumnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 555
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.1987 - 2 StR 614/87

    Voraussetzungen eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 15.07.1992 - 2 StR 305/92
    Eine Wiedereinsetzung, wie sie der Angeklagte mit seinem Schreiben vom 5.3.1992 begehrt, kommt deshalb nicht in Betracht (vgl. dazu auch BGHR StPO § 44 Satz 1 Verhinderung 4).
  • BGH, 09.10.1998 - 2 StR 412/98

    Schuldhafte Versäumung von Rechtsmittelfristen bei Einlegung des Rechtsmittels am

    Wer sein Rechtsmittelschreiben erst am letzten Tag der Frist abgibt, kann nicht damit rechnen, daß es noch am selben Tag bei Gericht eingeht (BGHR StPO § 44 Satz 1 - Verhinderung 4, 12; BGH, Beschluß vom 15. Juli 1992 - 2 StR 305/92).
  • BGH, 18.08.1999 - 3 StR 298/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Der Angeklagte hätte die Verspätung zu vertreten, wenn er es erst zu diesem Zeitpunkt abgegeben hat (vgl. BGH NStZ 1992, 555).
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Rechtsprechung
   LG Oldenburg, 11.03.1992 - V Qs 33/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7554
LG Oldenburg, 11.03.1992 - V Qs 33/92 (https://dejure.org/1992,7554)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 11.03.1992 - V Qs 33/92 (https://dejure.org/1992,7554)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 11. März 1992 - V Qs 33/92 (https://dejure.org/1992,7554)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 555
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95
    Daß der Generalbundesanwalt, wofür nach dem - der Antragstellerin mehrfach mitgeteilten - Grund der Einstellung (vgl. § 170 Abs. 2 StPO i.V.m. Nr. 88 RiStBV ) allerdings nichts spricht, die Ermittlungen bei neuer Sach- und Rechtslage wiederaufnehmen könnte, rechtfertigt entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung (Lüderssen aa0. Rdnr. 124 i.V.m. Rdnr. 162; Laufhütte aa0. Rdnr. 15; vgl. auch LG Oldenburg NStZ 1992, 555 [unmittelbarer Zusammenhang mit der - früheren - Verteidigung]) auch nicht die analoge Anwendung des § 147 StPO .
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